Zielgruppe – Wer wird gefördert?
Sie haben Ihren Berufsabschluss außerhalb von Deutschland gemacht und möchten jetzt im Bundesland Bremen arbeiten?
In Deutschland haben Sie bereits ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und haben Bescheid bekommen, dass Sie Ausbildungsinhalte für eine volle Anerkennung nachholen müssen?
In begründeten Einzelfällen können wir Ihnen eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme im Kontext des Anerkennungsgesetzes finanzieren.
Die individuelle Qualifizierungsbegleitung ist für Menschen, die ihren ausländischen Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten.
Was wird gefördert?
Die Förderung kommt insbesondere für eine Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, einen Anpassungslehrgang oder eine Anpassungsqualifizierung zum Ausgleich der festgestellten wesentlichen Unterschiede in Frage.
Gleichzeitig bietet Ihnen das Projekt eine begleitende Beratung bei individuellen oder kursförmigen Qualifizierungsmaßnahmen sowie betrieblichen Praktikumsphasen an.
Gefördert werden können:
- Einzelmaßnahmen, die zur Anerkennung des Berufs-, bzw. Studienabschlusses notwendig sind
- Lehr- und Lernmittel
- Maßnahmekosten (Arbeitskleidung, Verbrauchsgüter, Gesundheitszeugnisse)
- Fahrtkosten zur Qualifizierungsstätte und Übernachtungskosten
Antrag auf Förderung stellen
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Gemeinsam sehen wir, wie wir den Antrag auf Förderung am besten stellen können.
Voraussetzungen zur Förderung
- (Teil-) Anerkennungsbescheid beziehungsweise Defizit-Bescheid liegt vor
- Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit / des Jobcenters für eine Förderung liegt vor
- Einkommensgrenze von jährlich 26.000 € brutto für Alleinstehende und 40.000 € brutto für Verheiratete bzw. Verpartnerte
- Deutsches Sprachniveau: mindestens B2 (in Einzelfällen ist auch B1 möglich)
Was kann NICHT gefördert werden?
- Sprach- und Fachsprachkurse
- Lebenshaltungskosten
- Kinderbetreuung
- Prüfungsgebühren
Hinweis
Die Individuelle Qualifizierungsbegleitung ist Teil des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ). Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Jeder Fall wird individuell zusammen mit den durchführenden Bildungsträgern und der Koordination des IQ Netzwerks geprüft. Es werden nur Qualifzierungsmaßnahmen gefördert, die nicht über weitere Projekte des IQ Netzwerk - Fachkräfteintegration in Bremen angeboten werden.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Bildnachweise: Europa_vernetzt_c_pixabay.jpg: © Pixabay / The Andreas Barta
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