Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine Stelle zu benennen, an die sich Beschäftigte bei erlebter Diskriminierung wenden können. Das schreibt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in §13 vor.
In der Praxis gibt es aber in den wenigsten Unternehmen einen Ort, an den sich Mitarbeitende bei erlebter Diskriminierung wenden können.
- Was ist eine Beschwerdestelle?
- Was muss bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle bedacht werden?
- Warum ist eine Beschwerdestelle für alle Mitarbeitenden wertvoll?
- Wo gibt es Unterstützung bei der Einrichtung der Beschwerdestelle?
Diese kurze Übersicht für Unternehmen hilft bei der Orientierung.
Hrsg.: IQ Netzwerk Bremen / ADA - Antidiskrimnierung in der Arbeitswelt
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