Zielgruppe – Wer wird gefördert?
Sie haben Ihren Berufsabschluss außerhalb von Deutschland gemacht und möchten jetzt in Bremen arbeiten?
In Deutschland haben Sie bereits ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und haben Bescheid bekommen, dass Sie Ausbildungsinhalte für eine volle Anerkennung nachholen müssen?
In begründeten Einzelfällen können wir Ihnen eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme im Kontext des Anerkennungsgesetzes finanzieren.
Die individuelle Qualifizierungsbegleitung ist für Menschen, die ihren ausländischen Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten.
Die individuelle Qualifizierungsberatung bietet Unterstützung in folgenden Punkten
- Individuelle Beratung und Qualifizierungsplanung
- Finden von Anpassungsqualifizierungen
- Erstellung von Qualifizierungsplänen
- Recherchieren geeigneter Praxisplätze
- Individuelles und Gruppen-Coaching (online)
- Angebote offener Online-Sprechstunden
- Schnittstelle zwischen Fachkraft – Bildungsträger – Arbeitgeber*in – Behörden – Anerkennenden Stellen
- Fördermittelberatung
Ziel der individuellen Qualifizierungsberatung
- Anerkennung der Berufsqualifikationen ausländischer Fachkräfte (FK) im Land Bremen
- Die Aufnahme einer bildungsadäquaten Beschäftigung
Online-Sprechstunde
In unserer kostenlosen, offenen Online-Sprechstunde beantworten wir Ihre Fragen rund um die Themen Berufsanerkennung und Qualifizierung.
Immer donnerstags zwischen 11.30 und 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen findet keine Online-Sprechstunde statt.
Die Sprechstunde findet online statt und ist für alle Interessierten offen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Das Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung
Das Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen ausländischer Herkunft ab.
Das Projekt Individuelle Qualifizierungsbegleitung wird im Rahmen des Förderprogramms IQ - Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration stellt die Kofinanzierung zur Verfügung.
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