Überbrückungshilfe III

Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch 

  • Unternehmen,
  • Soloselbständige,
  • Freiberufler*innen,

die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind.

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen und Freiberufler, die von den Maßnahmen Corona-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III setzt auf die bisherige Überbrückungshilfe II auf.

Es wird ein Zuschuss zu den Fixkosten gezahlt, also den Ausgaben, die ein Unternehmen nicht einfach beenden kann . Dazu gehören Mieten, Pachten und Versicherungsprämien. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Für Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen wurde der Förderhöchstbetrag pro Monat auf 200.000 € erhöht. Die Überbrückungshilfe III gilt auch für Unternehmen, die von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind. Für sie gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 € pro Monat.

 

Alle Informationen gibt es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums